Katastervermessung

Einleitung


Nachfolgend möchten wir Ihnen etwas zu unseren eigentlichen “Wurzel” erzählen. Herr Kuda hatte in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts das Vermessungsbüro vor dem Hintergrund der hoheitlichen Tätigkeit im Liegenschaftskataster in Kiel gegründet.

Auch heute bildet der Bereich Liegenschaftskataster, für den wir unsere öffentliche Bestellung” durch das Innenministerium erhalten haben, einen wesentlichen Stützpfeiler unserer Tätigkeit.

Informieren Sie sich bitte auf den nachfolgenden Seiten über unser Leistungsspektrum, sollten Fragen unbeantwortet beliben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kataster ?


kippregeld.jpgDas Wort Kataster lässt sich aus dem mittelgriechischem “Katastrichon” ableiten und bedeutet soviel wie Notizbuch. Das Kataster im heutigen Sinn ist in Schleswig-Holstein vor ca. 125 Jahren entstanden. Voraussetzung für die damit verbundenen Vermessungen, die sich über einen Zeitraum von nicht einmal 10 Jahren erstreckten, war der Umstand, das Schleswig-Holstein 1866 an Preußen fiel.

Im Zuge dieser Vermessungen wurden sämtliche Grenzen und Gebäude aufgemessen mit dem Ziel, eine exakte Kartierung aller Fluren vornehmen zu können. Die Ergebnisse dienten vor allem der gerechten Verteilung der Grundsteuer, waren allerdings auch dafür geeignet, den Nachweis über das Eigentum zu führen. Der Nachweis über Grund und Boden erfolgt in heutiger Zeit im Grundbuch.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es allerdings notwendig, die exakte Form und Lage eines Grundstücks und seiner Bebauung vermessungstechnisch zu erfassen und in das amtliche Liegenschaftskataster zu übernehmen. Die Katasterämter, die das amtliche Kataster hoheitlich führen, tragen Grenzen und Gebäude in ihre digitalen Flurkarten ein und stellen dem Bürger, dem Grundbuchamt, dem Finanzamt, und anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung die Ergebnisse zur Verfügung.

Ändern sich die Grundstücksverhältnisse durch Bebauung, Verkauf oder Teilung, so muss auch die Flurkarten aktualisiert werden. Dafür ist es erforderlich, die Veränderungen auf dem Grundstück vermessungstechnisch zu erfassen. Diese Aufgabe darf allerdings nur von einer behördlichen Vermessungsstelle oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ( ÖbVI ) vorgenommen werden.

Im Rahmen des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind wir befugt die nebenstehenden Vermessungsdienstleistungen durchzuführen.