Bescheinigungen

Zu  den  Aufgaben  eines  Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs  gehört  nach § 2 der Berufsordnung  u.a. das Ausstellen folgender  Bescheinigungen:

  • Grenzbescheinigung
  • Richtigkeitsbescheinigung

Neben den Aufgaben die sich aus der Berufsordnung ergeben, wirkt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur auch bei der Erstellung von Gutachten mit. Die Kosten für Gutachten sind allerdings im Gesetz über die Vergütung von Zeugen und Sachverständigen geregelt.


Neben den o.a.  Aufgaben,  hat der  Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur  nach § 2 der Berufsordnung  Schleswig-Holstein auch die Befugnis bei nachfolgenden Arbeiten mitzuwirken:

  • Anträge auf Vereinigung, bzw. Verschmelzung von Flurstücken
  • Beurkundung von Anträgen zur Eintragung einer Baulast
Grenzbescheinigung

Eine Grenzbescheinigung wird immer dann gefordert, wenn es darum geht eine Baulast einzutagen, oder um nachzuweisen, ob ein Gebäude auf dem Grund und Boden des Eigentümers errichtet wurde. Dies dient vor allem dazu, Kreditinstituten nachzuweisen, dass Sie Ihr Gebäude nicht etwa auf dem Grundstück Ihres Nachbarn errichtet haben. Die Kosten für eine Grenzbescheinigung richten sich nach dem Wert des auf Ihrem Grundstück errichteten Gebäudes und danach, ob für die Erstellung der Grenzbescheinigung eine Ortsbesichtigung erforderlich ist.

Richtigkeitsbescheinigung

Die Richtigkeitsbescheinigung auf Bebauungsplänen erfolgt auf Grundlage der Landesbauordnung und der Planzeichenverordnung des Baugesetzbuches durch das zuständige Katasteramt, oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Mit dieser Bescheinigung wird zum Ausdruck gebracht, dass der örtliche Besitzstand mit dem Katasterbestand identisch ist und das die geplanten Maßnahmen geometrisch auch realisiert werden können. Die Kosten für eine Richtigkeitsbescheinigung sind wie auch bei der Grenzbescheinigung in der Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden geregelt und werden nach Zeit abgerechnet. Zusätzlich wird eine einmalige Gebühr von 50 € zzgl. Zeitgebühren erhoben.

Gutachten

Die Erstellung von eines Gutachten wird meist von Gerichten in Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn angefordert. Wir haben dann unter freier Wertung des Sachver- haltes ein wertendes Gutachten zu fertigen.

Vereinigung, bzw. Verschmelzung von Flurstücken

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Eintragung einer Baulast

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