Grenzherstellung
Oft sind bestehende Grenzen nicht mehr erkennbar, oder es besteht Zweifel an der Richtigkeit der örtlich vorgefundenen Grenzmarken.
Eine Grenzherstellung wird allerdings auch dann erforderlich, wenn z.B. bei Verkäufen oder Streitigkeiten der Grenzverlauf nachvollzogen und wiederhergestellt werden muß.
Dazu rekonstruieren wir mit Hilfe des amtlichen Katasterzahlen- und Kartenwerkes die exakte Lage der Grenzzeichen, legen noch vorhandene Grenzmarken frei, oder vermarken verlorengegangene Grenzpunkte neu.
Kosten:
Sämtliche Leistungen der Katastervermessung müssen nach der Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden. Hinzu kommen Gebühren, die das Katasteramt für die Entnahme von Katasterunterlagen und die Einarbeitung von Änderungen in das Kataster verlangt. Die Höhe der Kosten bei einer Grenzherstellung richtet sich nach Anzahl der hergestellten Grenzpunkte und dem Bodenwert.
Das folgende Berechnungsprogramm gilt allerdings nur für Grenzherstellungen, die nicht im Zusammenhang mit Teilungsvermessungen, oder Sonderungen vorgenommen werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Bodenwerte den Vorgaben der Gutachterausschüsse (www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/90.html) entnommen werden können.