Organisation der Vermessung in Schleswig-Holstein

Grundlage für das öffentliche Vermessungswesen in Schleswig-Holstein ist das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 6. Dezember 1974. In diesem Gesetz ist die Organisation und Zuständigkeiten im Einzelnen geregelt. Oberste Vermessungs- und Katasterbehörde ist der Innenminister. Ihm unterstehen als oberste Landesbehörde das Landesvermessungsamt, sowie als untere Landesbehörden 8 Katasterämter. Weitere Vermessungsstellen sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, sowie das Stadtvermessungsamt Kiel.


Die Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters definiert das Gesetz folgendermaßen:

  • Die Landesvermessung soll die geodätischen Grundlagen für die allgemeine Landesaufnahme schaffen und erhalten, das gesamte Landesgebiet aufnehmen und die Ergebnisse in Karten darstellen
  • Das Liegenschaftskataster soll die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte ( Erbbaurechte ) und Gebäude so nachweisen, wie es die Belange der Planung einschließlich der Bauleitplanung, des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft erfordern.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link

www.schleswig-holstein.de/LVERMA/DE/Service/GesetzeVerordnungenGesetzeVerordnungen__node.html