Sonderung
Unter Sonderung versteht man die Zerlegung von Flurstücken, ohne das in der Örtlichkeit eine Vermessung durchgeführt werden muss. In Schleswig-Holstein ist dieses Verfahren laut technischer Anweisung lediglich an Verkehrflächen und Wasserläufen möglich.
Das langläufig auch als “Sonderung” bezeichnete Verfahren der Zurückstellung der Abmarkung, wird hauptsächlich im Rahmen von größeren Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Hierbei wird zunächst der Umring vermessungstechnisch hergestellt , um dann auf Grundlage des Bebauungsplans eine exakte Einrechnung der neuen Grundstücke vorzunehmen. Diese Einrechnung basiert meist auf vorliegenden Planungsunterlagen und dem aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters.
Die Grenzen werden im Rahmen der sog. Schlussvermessung nach Abschluss der Bauarbeiten in die Örtlichkeit übertragen. Hierzu suchen wir vorhandene Bezugspunkte auf, stecken von dort die neuen Grenzpunkte ab und vermarken diese. Damit die neu abgemarkten Grenzpunkte nicht beschädigt oder zerstört werden ist es sinnvoll, die Schlußvermessung erst nach Abschluß der Erschließungsarbeiten auszuführen. Sämtliche Versorgungsleitungen sollten zu diesem Zeitpunkt bereits verlegt und die Straße fertiggestellt sein. Wird die Schlußabmarkung allerdings schon zu einem früheren Zeitpunkt benötigt, dann vermarken wir die Grenzpunkte zur Sicherheit indirekt, d.h. wir setzen die neuen Grenzmarken etwa einen bis drei Meter vom tatsächlichen Grenzpunkt. Das ermöglicht eine günstigere Vermessung bei bestmöglicher Standsicherheit Ihren Grenzmarken.